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Vergifteter Hund: 6000 EUR Strafe für Täter

Tasso-Newsletter vom 27.05.2006

Das Amtsgericht Dillingen hat einen Strafbefehl über 6000 Euro gegen einen 68-jährigen Tierquäler verhängt. Im Dezember 2005 hatte der Mann, laut Staatsanwaltschaft, dem kleinen Hund seiner Nachbarin einen mit dem Stoff Phenprocoumon (unter anderem Bestandteil in Tabletten zur Blutgerinnung) vergifteten Köder gefüttert. Der Spitz fraß den Köder und verendete zwei Tage später qualvoll an inneren Blutungen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung beantragt. Von einer strafbaren Tiertötung sei auszugehen, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet wird. Mit der Geldstrafe war der Angeklagte noch glimpflich davon gekommen. Das Tierschutzgesetz sieht Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft für besonders schlimme Fälle von Tierquälerei vor.

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3.000 so genannte "gefährliche" Hunde...

Rheinland-Pfalz erfasst fast 3.000 so genannte „gefährliche Hunde“ in Chip-Datei
"Mit der landesweiten Chip-Datei können wir jederzeit jeden nach dem Landeshundegesetz meldepflichtigen Hund seinem Halter zuordnen. Außerdem haben wir so einen Überblick über alle gefährlichen Hunde in Rheinland-Pfalz" erklärt der zuständige Mitarbeiter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) Bernhard Kuhn, die neue zentrale Datei für die so genannten „gefährlichen Hunde“.

Seit Anfang 2005 hat das Landesgesetz über gefährliche Hunde die bis dahin geltende Gefahrenabwehrverordnung „Gefährliche Hunde“ abgelöst. Für die Rassen American Staffordshire Terrier, Typ Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlingen, aber auch für auffällige Hunde besteht, ebenso wie bei der alten Verordnung, eine Meldepflicht. Bereits seit dem 30.06.2000 mussten diese Tiere mit einem Chip (Transponder) gekennzeichnet werden. Neuerdings werden diese nun in der zentralen Chip-Datei des ADD gespeichert.

Auch zirka 300 Hunde anderer Rasse sind bereits in dieser Datei erfasst. "Wer solche Hunde halten will, muss dies bei den örtlichen Ordnungsbehörden der Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung anmelden und eine Erlaubnis beantragen. Dabei sind neben der Rasse und des Alters des Hundes auch die Personalien des Halters anzugeben. Diese Daten werden dann in der Chip-Datei gespeichert." erläutert Kuhn.

Spitzenreiter bei der Population der so genannten „gefährlichen Hunde“ in Rheinland-Pfalz ist im Übrigen Ludwigshafen mit insgesamt 188 Hunden. Dicht gefolgt von Pirmasens mit 150 meldepflichtigen Hunden.

Die ADD und die Leiter der Diensthundestaffeln der Polizei können die Chip-Datei mit den Daten zum Tier- und Tierhalter jederzeit über einen gesicherten und durch ein Kennwort geschützen Bereich im Internet abfragen.

Wer sein Tier gegen Verlust schützen will, sollte sich aber keinesfalls auf eine Speicherung seiner Daten bei den Meldebehörden verlassen:

„Das Land Rheinland-Pfalz erfüllt mit der Chip-Datei lediglich Auflagen des Gesetzgebers. Die Funktion und der Sinn dieser Datei ist aber eine grundlegend andere, als die Registrierung beim Haustierzentralregister von TASSO e.V. Das Haustierzentralregister ist auf das Rückvermitteln verlorener Tiere spezialisiert. Eine vorsorgliche Registrierung beim Haustierzentralregister von TASSO e.V. ist, unabhängig von der gesetzlichen Meldepflicht, aus tierschützerisch Sicht unbedingt anzuraten. Sollte ein verlorener Hund in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz oder gar im Ausland aufgefunden werden, ist es höchst unwahrscheinlich, dass sich der Finder bei einem Ordnungsamt in Rheinland-Pfalz meldet. TASSO e.V. betreibt mit knapp 2,7 Millionen registrierten Tieren, Europas größtes Haustierzentralregister und ist die am häufigsten kontaktierte Institution bei gefundenen Haustieren in Deutschland. Wer sein Tier also den maximalen Schutz gegen Verlust geben möchte, sollte es unbedingt beim Haustierzentralregister von TASSO e.V. registrieren lassen.“, erklärt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Notruf-Zentrale.

Artikel vom 25.11.2005

Lebende Hunde als Haiköder missbraucht

Im französischen Hoheitsgebiet der Insel La Réunion im Indischen Ozean, gehen die Einwohner mit lebenden Hunden als Köder auf Haijagd. Bei der grausamen Prozedur werden den Hunden Angelhaken durch die Pfoten und die Schnauze gebohrt, bevor sie an Angelleinen ins Wasser abgelassen, als lebender Köder Haie anlocken sollen.

Übersehen wird gerne, dass auch in La Réunion das französische Tierschutzgesetz gilt. Wer Hunde oder Katzen als lebende Köder einsetzt, dem drohen Haftstrafen bis zu vier Jahren. Eine konsequente Strafverfolgung ist allerdings nicht die Regel und das Strafmaß wird fast nie im vollen Umfang ausgeschöpft. So wurde beispielsweise im März 2004 ein ertappter Fischer aus Saint-Paul zu lediglich drei Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 450 EUR verurteilt, nachdem er nachweislich einem Hund mehrere Angelhaken in die Haut gebohrt hatte. Die meisten Fischer müssen aber kaum mit einer Strafverfolgung rechnen. Wer nicht auf frischer Tat ertappt und umgehend angezeigt wird, kann in der Regel davon ausgehen, straffrei davon zu kommen.

Letztes Wochenende hatte ein Junge aus Sainte-Marie einen kleinen Royal Bourbon, der als Köder präpariert war gefunden. Der Junge befreite das Tier von den Angelhaken und brachte den Hund zum Tierarzt. Seine Familie möchte dem Hund jetzt ein neues Zuhause geben.

Wie Marie-Annick Chantrel, Vizepräsidentin der Tierschutzorganisation SPA, erklärte, dringe die meisten Fälle des Hundemissbrauchs gar nicht an die Öffentlichkeit. Außerdem werden in der Regel meist größere Hunde als Haiköder verwendet. "Wir haben aber auch schon sechs Monate alte Katzen mit Angelhaken gehabt", berichtet Marie-Annick Chantrel.

Die französischen Tierschützer der Stiftung 30 Millions d'Amis versuchen nun mit einer auch im Internet verbreiteten Petition an die Ministerin für die Überseegebiete, Brigitte Girardin, gegen diese tierquälerische Tradition vorzugehen.
Link zum Thema (französisch): www.30millionsdamis.fr

Artikel vom 02.08.2005

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