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Tiertransport mit 100 Beagle-Welpen gestoppt

Newsletter Tasso vom 17.03.2005

Tiertransport mit 100 Beagle-Welpen für Tierversuche gestoppt

Die Polizei hat am 17. März 2005 bei der Kontrolle eines Lastwagens auf einer Autobahnraststätte bei Baden-Baden 100 ausgehungerte Beagle-Welpen entdeckt. Die Tiere waren für ein schweizerisches Pharmaunternehmen bestimmt.
Der LKW, der nicht als Tiertransport gekennzeichnet war, befand sich auf der Fahrt von den Niederlanden in die Schweiz. Die erst wenige Monate alten Welpen hatten seit 18 Stunden weder Fressen noch Wasser erhalten.

Eine Amtstierärztin hatte daraufhin eine Untersuchung und die Versorgung der Tiere angeordnet. Der Fahrer erhielt eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und konnte gegen Hinterlegung einer Kaution seine Fahrt in die Schweiz fortsetzen.

Importe von Hunden und Katzen aus Ländern ohne urbane Tollwut, benötigen keine spezielle Bewilligung. Bei Transporten von mehr als zwei Hunden, ist der Grenztierarzt lediglich verpflichtet die Transportbedingungen der Tiere zu kontrollieren und wenn nötig zu beanstanden.

Experten vermuten, dass in naher Zukunft auch die grenztierärztlichen Kontrollen innerhalb der EU rapide abnehmen werden.

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Hohe Geldstrafe....

Newsletter Tasso vom 27.02.05

Hohe Geldstrafe für Tritte gegen Dackel-Mischling

Trotz Unschuldsbeteuerung wurde ein 34-jähriger Feldwebels, zu einer Geldstrafe von 2.750 EUR verurteilt.Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im September 2004 bei einer Veranstaltung in Varrel, den Dackelmischling „Billy“ erheblich verletzt hatte. Folge der Misshandlungen war unter anderem ein Knochenbruch im Pfotenbereich.
Billy war auf der Veranstaltung mitsamt seiner Leine weggelaufen und soll den Golden Retriever angegangen sein, den die Begleiterin des Feldwebels an der Leine hatte. Der Feldwebel konnte den Hund an der Leine erwischen. Laut Aussage einer der Töchter des Hundehalters, habe der Mann „Billy“ an der Leine in die Luft hochgezogen und das wehrlose Tier mit Tritten gegen die Brust in die Seite traktiert. „Ich war wie geschockt“, erinnert sich die Tochter des Klägers. Sie sei durch das Jaulen des Hundes aufmerksam geworden und zu dem Ort des Geschehens geeilt.
Der Angeklagte räumte zwar ein, „Billy“ an der Leine hochgezogen zu haben, stritt aber den Vorwurf aller weiteren Misshandlungen ab.
Dies sah die zuständige Richterin anders: "Sie haben überreagiert. Ich bin überzeugt, dass Sie den Hund getreten und gewürgt haben", äußerte sich die Strafrichterin.
Die Richterin wurde unter Anderem durch die Aussagen eines Tierarztes und nach Sichtung der Röntgenbilder von „Billy“ in ihrer Auffassung bestärkt.

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